Das freut mich mal wieder:
Mein Regierungspräsidium ist für mich da.
Und das werde ich auch gerne nutzen.
Auf der Webseite steht:
- Schreiben Sie uns! Sie erhalten eine Antwort, garantiert
Na super, dann werde ich da mal nachfragen.
- versteht sich als Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger
-
- Die Landesverwaltung von Baden-Württemberg versteht sich als Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger. Damit sich unsere Leistungen an den Bedürfnissen orientieren, sind wir auf Ihre Ideen, Ihre Fragen und Ihre Kritik angewiesen. Schreiben Sie uns! Sie erhalten auf Ihren Beitrag eine Antwort - garantiert. Wenn Sie wollen, veröffentlichen wir Ihre Beiträge auf diesen Seiten.*
Na dann frage ich mal:
Tempo 30 auf Ortsstraßen nur über Regierungspräsidium ?
Ist das Regierungspräsidium notwendig, wenn eine Ortschaft oder Stadt auf einer Stadt-eigenen Straße Tempo 30 einführen möchte.
Fallbeispiel:
In der Stadt Nürtingen soll auf einer stadteigenen Straße Tempo 30 eingeführt werden. Muss hier das Regierungspräsidium verbindlich eingebunden werden?
Es geht nicht um eine Kreis-, Land-, oder Bundesstraße.
Wir danken für Ihre Mitteilung. Sie werden per E-Mail weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Beitrags erhalten. Ihre Mitteilung hat folgenden Inhalt:
Ihr Anliegen hat folgenden Inhalt
Betreff:
Tempo 30 auf Ortsstraßen nur über Regierungspräsidium ?
Ihr Beitrag:
Ist das Regierungspräsidium notwendig, wenn eine Ortschaft oder Stadt auf einer Stadt-eigenen Straße Tempo 30 einführen möchte. Fallbeispiel: In der Stadt Nürtingen soll auf einer stadteigenen Straße Tempo 30 eingeführt werden. Muss hier das Regierungspräsidium verbindlich eingebunden werden? Es geht nicht um eine Kreis-, Land-, oder Bundesstraße.
E-Mail:
raimund@rue25.de
Veröffentlichung:
Ja
Hier die Fragen
http://service-bw.de/zfinder-bw-web/concern.do