Neues aus Little-Deutschland
Rue25
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In einem Mietshaus musste eine Tankreinigung vorgenommen werden, da auf dem Boden des Öltanks zu viel Schlick oder einfacher gesagt dreckiges, sulziges Öl war.
Doch wer trägt die Kosten. Der Mieter nahm gleich mal an, das müsse der Vermieter tragen.
Falsch: es handelt sich um Betriebskosten.
Das muß also der Mieter zahlen.

Hier ist der Haufe auch immer ein schönes Buch oder Heft von früher mit richtungsweisenden Artikeln
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/betriebskostenabrechnung-vermieter-darf-kosten-fuer-oeltankreinigung-auf-mieter-umlegen_idesk_PI17574_HI2256240.html


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