Freiberufler: Gewerbeanmeldung
Benötige ich als freiberuflicher Softwareentwickler und Programmierer eine
Gewerbeanmeldung?
Nein
Die freiberufliche Tätigkeit wird beschrieben im Paragraph 18 der Einkünfte aus seltbstständiger Tätigkeit
Vorteile:
1. Vorteil:
Als Freiberufler zahlt man keine Gewerbesteuer.
Ganz grob kann man sagen, dass ein Freiberufler keinen Gewerbemüll erzeugt und nicht mit Gewerbefahrzeugen über die Straßen der Stadt fährt.
2.Vorteil:
Als Freiberufler muss man nur eine einfache Einnahmenüberschuss-Rechnung vorlegen.
Man muss also keine komplizierte Doppelte Buchführung erstellen.
3. Vorteil
Man muss nicht jedes Jahr an die Handelskammer einen Betrag abführen.
Anmeldung:
Man muss die freiberufliche Tätigkeit formlos beim Finanzamt anmelden.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,
die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,
Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Zu Ingenieuren gehören Technische und naturwissenschaftliche Berufe wie Medieninformatiker, Netzwerkadministratoren und natürlich auch Softwareentwickler.