ich habe heute mal beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur angefragt, ob die Straße nicht zur LKW Führung in eine Fahrtrichtung möglich wäre.
Oder anders herum gefragt: warum nutzt das Land Baden Württemberg unsere Straße rechtswidrig, wenn die kleine Breite der Straße nur für 60 LKWs täglich ausgelegt ist?
Anfrage beim Ministerium für Verkehr, Baden Württemberg
Anfrage auf einseitige Verkehrführung für LKW wegen RQ7,5
die Anwohner der Rümelinstraße Nürtingen bestehen auf eine LKW Begrenzung auf eine Fahrtrichtung, da die Straße nur eine Breite von 5,45 cm aufweist. Laut der offiziellen Richtlinien ist diese Gestaltung nur für kleinere Verkehrsmengen und vor allem LKW durchfahren zulässig.
Dieses Erkenntnis entspricht auch den Erfahrungen aller Personen, welche die Situation geprüft haben.
Leider wird durch diese Straße der komplette LKW Verkehr zur Kreis-Mülldeponie Blumentobel Nürtingen und für den Kies und Erdtransporte der Schwäbischen Alb bei Erkenbrechtsweiler in der Regel verwendet.
Eine Rückstufung der regulären Befahrung auf eine einseitige Fahrtrichtung für LKW wird abgelehnt, da die Stadt Nürtingen im Jahr 2016 eine Fortschreibung der Straße unter der Einstufung als Großraum und Schwerlaststrecke dem Ministerium genannt hat.
Laut Stadt Nürtingen, Ordnungsamt 2017-08:
"Die Rümelinstraße ist eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur explizit ausgewiesene Großraum- und Schwerlaststrecke und wurde erst im Jahre 2016 wieder fortgeschrieben.
Dies bedeutet für die Stadt Nürtingen, dass wir dafür garantieren müssen, dass diese Strecke durchgängig für den Groß- und Schwerlasttransport befahrbar sein muss."
Unsere Frage:
Verhindert das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eine gesetzliche reguläre Verkehrsänderung der Rümelinstraße in Nürtingen? Für die Durchführung der der 3 jährlichen Spezialtansporte der Firma Max Wild wird die Straße unabhängig hiervon immer mit Begleitfahrzeugen gesperrt.
An wen müssen sich die Anwohner wenden, um eine Überprüfung und mögliche Änderung zu erreichen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen..
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Rümelinstraße
Raimund Popp
Rümelinstraße 25
72622 Nürtingen
Telefon: 07022/9319004
Email: raimund@rue25.de
Erst mal unter
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/kontakt/allgemeiner-kontakt/
Sehr geehrtes Ministerium für Verkehr in Baden Württemberg,