Neues aus Little-Deutschland
Rue25
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Hier ist unser Fall:
Ich habe mal gefragt, ob die Stadt Nürtingen Änderungen an unserer Straße vornehmen wolle oder könne.
Daraufhin ging die Stadt in vermeintlichem Ablauf erst zum Regierungspräsidium und diese legt nun erst mal Prüfungsgebühr für Untersuchungen auf
6.000 Euro zum Messen und Untersuchen von Lärm und so.
Doch dabei wurde gar nicht gefragt, ob das überhaupt notwendig ist. 6000 Euro.
Denn die Straße gehört keiner übergeordneten Instanz. Nicht dem Bund, nicht dem Land und nicht dem Kreis.
Das Land, der Bund und auch nicht der Kreis zahlt auch nur einen Cent an Unterhaltskosten dieser Straße.

Also hier die Frage:
Ist das Regierungspräsidium überhaupt rechtlich verbindlich zuständig?
Nein ! wenn man genau danach frägt.
Mit Verlaub: das Regierungspräsidium hat hier gar nicht zu entscheiden.
Als Fraktion würde ich deshalb auch keine 6.000 Euro freigeben

Wem gehört eigentlich eine Straße?

Wo und wann entscheidet das Regierungspräsidium, was auf einer Straße gemacht werden darf oder muss?
Aus den Seiten des Regierungspräsidiums konnte ich das nicht verbindlich erfahren.
Straßen und Bauarbeiten sind in Deutschland nicht nur zufällig mit Schildern und Kanaldeckeln versehen.
Alles kommt und geht mit der Frage: wer bezahlt eine Straße.

Wenn ein B* vor der Bezeichnung steht, dann ist es eine Bundesstraße und der Bund plant und bezahlt alle Vorgänge zur Straße
Zuständig ist hier das Regierungspräsidium

Wenn ein L* vor einer Bezeichnung steht, dann ist es eine Landesstraße und das Land zahlt die Kosten und die Planungen der Straße.
Auch hier ist das Regierungspräsidium zuständig

Wenn ein K* vor der Straßenbezeichnung steht, dann zahlt es der Landkreis. Das ist bei uns zum Beispiel der Landkreis Esslingen und nicht Nürtingen
Wenn man also hier was machen will, dann muß man erst beim Landrat Eininger und bei dem Kreisrat anfragen.


So: und wenn gar nichts davor steht, zum beispiel bei allen kleinen Straßen von Altstädten und Neubaugebieten,
dann ist das ganz allein Sache der Stadt oder der Ortschaft.
Nur diese zahlen für die Straße.
Sicher, diese müssen Regeln einhalten wie Naturschutz, Flora, Fauna und so. Aber die Stadt und die Ortschaften können damit machen was sie wollen.

Hier ist unser Fall:
Ich habe mal gefragt, ob die Stadt Nürtingen Änderungen an unserer Straße vornehmen wolle oder könne.
Daraufhin ging die Stadt in vermeintlichem Ablauf erst zum Regierungspräsidium, und diese legt nun erst mal Prüfungsgelder auf, für Veränderungen.
6.000 Euro zum Messen und Untersuchen von Lärm und so.
Doch dabei wurde gar nicht gefragt, ob das überhaupt notwendig ist. 6000 Euro. Denn die Straße gehört keiner übergeordneten Instanz.
Das Land, der Bund und auch nicht der Kreis zahlt auch nur einen Cent an Unterhaltskosten dieser Straße.

Also hier die Frage:
Ist das Regierungspräsidium überhaupt rechtlich verbindlich zuständig?
Nein ! wenn man genau danach frägt.

Das mag zwar manchen Leuten stinken, aber es ist halt so. Wer bezahlt, dem gehört!

Die Rümelinstraße ist in dem fraglichen Bereich genau 545 Meter lang


Wir sprechen von dieser kleinen Strecke, die vorrübergehend dem Land zur Verfügung gestellt wurde.


*also : nicht gleich zusammen-zucken, wenn man von Obrigkeiten spricht.

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