Neues aus Little-Deutschland
Rue25
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Na, wußte ich es doch:
Auf die Anfrage an die Stadt Nürtingen und an die Gemeinderäte der Stadt hin, ob man nicht verkehrsbeschränkende Maßnahmen für die Rümelinstraße in Nürtingen umsetzen könnte,
wurde die ganze Sachlage zum Regierungspräsidium verlagert. Dort verlangt man jetzt erst mal mehrere tausend Euro für Untersuchungen.

Das hat mich doch sehr verwundert, denn die Straße ist eine rein städtische Straße, das heißt: die Straße gehört der Stadt Nürtingen. Sie bezahlt die Rechnungen für die Straße, wann immer was anliegt.
Das hat historische Gründe. Auf die ich noch eingehe. Nennen wir es mal vorab Faustpfand.

Deshalb habe ich jetzt direkt das Regierungspräsidium angefragt, warum es überhaupt eingeschaltet wurde.
Und das Regierungspräsidium hat nun auch geantwortet:

Es ist zuständig, wenn man „Lärmschutz“ sagt. Wenn man einfach „Verkehrsbeschränkung“ als Rechtsgrund sagt, dann spart man sich den ganzen Aufwand und kann direkt beschließen.

Warum ist das so?
Weil wenn man „Lärmschutz“ beantragt, dann soll vielleicht auch das Land was zahlen. Zum Beispiel Fördergelder für Lärmschutz.
Doch ich wüßte nicht dass so etwas jemals im Sinne war oder angegangen würde.
Da müßte man jetzt sagen wir mal 6.000 Euro für Untersuchungen ausgeben um später über Subventionen/Fördergelder 6.000 Euro zu bekommen.

Faustpfand:
Warum ist der Vorgang unter einem vergessenen Faustpfand zu sehen.
Man hat vor 20 Jahren vorrübergehend dem Land und Landkreis die Überfahrt durch die städtische Straße als Überbrückung zugestanden.
Im Gegenzug hatte man erwartet, dass das Land für das Krankenhaus einen eigenen Zubringer erstellen würde und die Bundesstraße durch Reudern verändert werden würde.
Es wurde auch erwartet, dass der LKW-Verkehr langfristig über eine Zufahrt von Owen her umgesetzt werden würde.
Beides wurde zwar angeregt, doch geblieben ist nur die eigene Vorleistung. Danach gab es Neuwahlen und die Stadt und der GR hatte es vergessen.
Deshalb kann man ein Faustpfand auch wieder auflösen und dann Veränderungen erneut verhandeln.

Fazit:
Wenn die Stadt will, dann kann sie Tempo 30 und das LKW Verbot ab 3,5 Tonnen sofort aussprechen.
Kein Problem.








Zur Antwort vom Regierungspräsidium:

Sehr geehrter Herr Popp,
für die Frage von Verkehrsbeschränkungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden, damit die Stadt Nürtingen zuständig.
Sofern der Rechtsgrund für die Maßnahme "Lärmschutz" ist, bedarf die Verkehrsbehörde der Zustimmung des Regierungspräsidiums.

Für ergänzende Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
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Referat 46
Regierungspräsidium Stuttgart
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