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Rue25
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Ich habe heute nochmals den Gemeinderat der Stadt Nürtingen und die Stadtverwaltung angeschrieben um darauf hinzuweisen, dass das Regierungspräsidium nur bei dem Rechtsgrund Lärmschutz notwendig ist.
Im Umkehrschluss heisst das, dass die Stadt eine Verkehrsbeschränkung einfach so veranlassen kann, ohne Auflagen. Ausser sie möchte Gelder für Lärmschutzmaßnahmen erreichen, was in diesem Fall Quatsch ist.






Tempo 30 sowie LKW Durchfahrverbot für die Rümelinstraße

Ihr Schreiben vom 2014-11-13


zunächst möchten wir uns für die Bearbeitung der Anfrage auf eine mögliche Verkehrsreduzierung in der Rümelinstraße bedanken. Uns ist allerdings anhand historischer Vorgänge aufgefallen, dass die Verkehrsbeschränkungen auf städtischen Straßen rein in der Hand der Stadt und des Gemeinderates liegen.

Auf eine Anfrage beim Regierungspräsidium Stuttgart hin hat mir Hr. Trautwein vom Referat 46 am 13. November 2014 bestätigt, dass für die Frage von Verkehrsbeschränkungen grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden und damit die Stadt Nürtingen zuständig ist.
Nur wenn der Rechtsgrund für die Maßnahme als „Lärmschutz“ benannt wird, bedarf die Verkehrsbehörde der Zustimmung des Regierungspräsidiums.

Das heißt, dass die Stadt frei entscheiden kann, welche Veränderungen sie vornehmen möchte, sofern die Bezeichnung als Verkehrsbeschränkung benannt wird. Die kostenintensiven Untersuchungen können dann entfallen.

Man muß hierbei wissen, dass die Durchfahrt über die stadteigene Straße ursprünglich nur für einen kurzen Zeitraum als deutliche Mehrbelastung geplant war. Im Zusammenspiel mit dem Land und dem Kreis wurde bis 1983 eine Nordverbindung nach Kirchheim verfolgt. Die schweren LKWs sollten langfristig über Owen fahren. Nachdem aber der Kreis seine Gelder für einen Säeraufstieg zurückzog und man die Autobahnausfahrt Kirchheim West verhindern wollte, blieb man auf den Übergangsmaßnamen sitzen.
Vor allem der Schwerverkehr kann im Hinblick auf die gesamte Verkehrsplanung herausgenommen werden.



Ich hoffe wir konnten den Vorgang hiermit ein wenig vereinfachen und verbleiben

mit freundlichen Grüssen

Bürgerinitiative Rümelinstraße



Sehr geehrter Herr Popp,
für die Frage von Verkehrsbeschränkungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden, damit die Stadt Nürtingen zuständig.
Sofern der Rechtsgrund für die Maßnahme "Lärmschutz" ist, bedarf die Verkehrsbehörde der Zustimmung des Regierungspräsidiums.

Für ergänzende Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Trautmann
Referat 46
Regierungspräsidium Stuttgart
Tel. 0711/904-14660
mobil: 0172/6100661
Funktionspostfach: hstvb@rps.bwl.de







Tempo 30 sowie LKW Durchfahrverbot für die Rümelinstraße

Ihr Schreiben vom 2014-11-13

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Heirich,

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Grau,


zunächst möchten wir uns für die Bearbeitung der Anfrage auf eine mögliche Verkehrsreduzierung in der Rümelinstraße bedanken. Uns ist allerdings anhand historischer Vorgänge aufgefallen, dass die Verkehrsbeschränkungen auf städtischen Straßen rein in der Hand der Stadt und des Gemeinderates liegen.

Auf eine Anfrage beim Regierungspräsidium Stuttgart hin hat mir Hr. Trautwein vom Referat 46 am 13. November 2014 bestätigt, dass für die Frage von Verkehrsbeschränkungen grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden und damit die Stadt Nürtingen zuständig ist.
Nur wenn der Rechtsgrund für die Maßnahme als „Lärmschutz“ benannt wird, bedarf die Verkehrsbehörde der Zustimmung des Regierungspräsidiums.

Das heißt, dass die Stadt frei entscheiden kann, welche Veränderungen sie vornehmen möchte, sofern die Bezeichnung als Verkehrsbeschränkung benannt wird. Die kostenintensiven Untersuchungen können dann entfallen.

Man muß hierbei wissen, dass die Durchfahrt über die stadteigene Straße ursprünglich nur für einen kurzen Zeitraum als deutliche Mehrbelastung geplant war. Im Zusammenspiel mit dem Land und dem Kreis wurde bis 1983 eine Nordverbindung nach Kirchheim verfolgt. Die schweren LKWs sollten langfristig über Owen fahren. Nachdem aber der Kreis seine Gelder für einen Säeraufstieg zurückzog und man die Autobahnausfahrt Kirchheim West verhindern wollte, blieb man auf den Übergangsmaßnamen sitzen.
Vor allem der Schwerverkehr kann im Hinblick auf die gesamte Verkehrsplanung herausgenommen werden.



Ich hoffe wir konnten den Vorgang hiermit ein wenig vereinfachen und verbleiben

mit freundlichen Grüssen

Bürgerinitiative Rümelinstraße

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