Was muss man tun zur Arbeitslosmeldung.
Notiz: 3 Monate vorher melden, sonst gibt es 1 Woche Sperre
Der Dreh und Angelpunkt zur Arbeitslosmeldung und für
Arbeitslosengeld ist:
die Webseite der Arbeitagentur oder Arbeitsamt:
https://Arbeitsagentur.de
Dann auf Anmeldung und sich registrieren
Dann->Arbeitslosmeldung
Dann->Arbeistlosengeld beantragen
Arbeitslosmeldung
Arbeitslos sind Sie, wenn Sie in keinem
Beschäftigungsverhältnis stehen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und
nach einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis suchen.
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Leider sind
zur Online Arbeitslosmeldung nur noch neue Ausweise mit Online-Identifikation
möglich.

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Im Schritt 2 muss man alle Abschlüsse und Berufserfahrungen
eintragen
Antrag auf Arbeitslosengeld
Danach geht es mit dem Antrag zurm Arbeitlosengeld weiter
https://web.arbeitsagentur.de/alg-prod/ui/pd/antrag/xxx/persoenlicheDaten
hier kommt der wichtiste Teil.
Man muss den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Im laufe des Antrags benötigt man die Arbeitsbescheinigung
und die Begründung warum die Beschäftigung beendet wurde.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld beginnt recht einfach..
Ab wann beginnt das Arbeistlosengeld
Wichtig kaum Online mehr möglich:
die Persönlichen Daten kann man leider auch nicht mehr online
umstellen. Während Corona war die Bürokratie super einfacher.
https://web.arbeitsagentur.de/profil/profil-ui/pd/einstellungen/step-persoenliche-angaben
Wichtig ist dass man sich rechtzeitig arbeitslos meldet und die
Auflösung begründet.
Wichtige Dokumente:
man muss die Arbeitsbescheinigung vom aktuellen Arbeitgeber besorgen.
Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular, das Ihr Arbeitgeber
ausfüllen muss. Bitte laden Sie ausschließlich die Arbeitsbescheinigung Ihres
Arbeitgebers hoch, die inhaltlich der verlinkten Vorlage entspricht. Andere
Dokumente wie Zeugnisse, Kündigungsschreiben oder Arbeitsverträge können eine
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Und jetzt
WICHTIG nach Absenden des Antrag finde man unter Termine:…
Den persönlichen Termin vor Ort
https://web.arbeitsagentur.de/portal/termine/pd/
Hier wird auch
schon der Termin vorgeschlagen.. ein Tag vor der Arbeitslosigkeit
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Notiz zu rechtzeitig arbeitslos melden
Aus: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
Wenn Sie noch in einer Beschäftigung sind, aber wissen, dass Ihr
Arbeitsverhältnis bald endet, sollten Sie sich umgehend
arbeitsuchend melden. Das gilt auch, wenn Sie sich nach Paragraf 38
Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) arbeitsuchend melden müssen. Melden
Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens
3 Monate, bevor Ihre
Beschäftigung endet. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, wenn Sie später
Arbeitslosengeld beziehen. Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre
Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb
von 3 Tagen arbeitsuchend.
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