Neues aus Little-Deutschland
Rue25
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Referenz : Anfrage von Hr. Kunzmann zur Nordumgehung

Kleine Anfrage
des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU
und
Antwort
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur
Nordumfahrung von Nürtingen und Reudern



Ausschnitt des Protokolls:
.. 7. Wie bewertet sie die Entlastungswirkung bei einer Herabstufung der B 297
zwischen der A 8–Ausfahrt Kirchheim-West und der Wörthbrücke Nürtingen zu
einer Kreis- oder Gemeindestraße und der Verlegung der B 297 auf die A 8
bzw. die B 313?

8. Würde sie einen entsprechenden Antrag der Stadt Nürtingen unterstützen?

Die B 297 verbindet auf ihrer Achse Göppingen–Reutlingen/Tübingen mehrere Mittelzentren untereinander und stellt darüber hinaus eine Verbindung dieser Mittelzentren zum Oberzentrum Reutlingen/Tübingen her.
Gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) wird die B 297 der Verbindungsfunktionsstufe II „überregional“ zugeordnet.
Sie ist damit Bestandteil des zusammenhängenden Verkehrsnetzes von Bundesfernstraßen, welches für den weiträumigen Verkehr bestimmt ist und besitzt auch im angesprochenen Abschnitt eine Fernverkehrs relevanz.
Zudem ist sie über die B 313 und über die A 8 mit dem übrigen Fernverkehrsnetz zusammenhängend verknüpft.
Damit ist die B 297 nach den gesetzlichen Vorgaben mit § 1 Bundesfernstraßengesetz als Bundesstraßen zu klassifizieren

  • è Eine Änderung der Einstufung der B 297 wäre nur dann möglich, wenn sich Änderungen an ihrer Verkehrsbedeutung ergäben. Allein durch die Herabstufung
  • è einer Straße ändert sich hingegen ihre Verkehrsbedeutung nicht. Durch die alleinige Änderung der Klassifizierung kann keine Entlastung erreicht werden.



http://www9.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0363_d.pdf
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