Neues aus Little-Deutschland
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Bewerbungen bis zum 28. Februar 2015
WAS GIBT ES ZU GEWINNEN?
Es werden folgende Preise verliehen:
1. Preis: 10.000 Euro
2. Preis: 7.500 Euro
3. Preis: 5.000 Euro


Wettbewerb 2015:
Das Wichtigste in Kürze

Wer kann sich bewerben?
Am Wettbewerb für private Erfinder können alle Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg, die nach dem 30. Juni 2012 ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, teilnehmen.

Wie werden die Preisträger ermittelt?
Über die Vergabe des Preises wird eine Jury entscheiden. Sie bewerten die Bewerbungen nach folgenden Gesichtspunkten:
  • Innovationspotential der Erfindung
  • Nutzen für die Allgemeinheit
  • Initiative bei der Umsetzung

Wo und bis wann kann man sich bewerben?
Für den Wettbewerb 2015 müssen die Bewerbungen bis zum 28. Februar 2015 beim Regierungspräsidium Stuttgart, Informationszentrum Patente, Kennwort: Erfinderpreis, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart, eingereicht werden.

Haben Sie weitere Fragen?
Auskünfte zum Erfinderpreis für private Erfinder erhalten Sie beim





http://www.erfinderpreis-bw.de/ausschreibung-2013/ausschreibung-private-erfinder.html


und die Ausschreibungsunterlagen

WAS GIBT ES ZU GEWINNEN?
Es werden folgende Preise verliehen:
1. Preis: 10.000 Euro
2. Preis: 7.500 Euro
3. Preis: 5.000 Euro

oder nach dem 30. Juni 2012 ein
Gebrauchsmuster beim Deutschen
Patent- und Markenamt angemeldet
haben und den amtlichen Recherche bericht vorlegen können


• ANGABEN ZUM INNOVATIONSPOTENZIAL DER
ERFINDUNG: z.B. Darlegung der Erfindung im Vergleich zum Stand
der Technik, technische Realisierbar keit, mögliche Einsatzgebiete
http://www.erfinderpreis-bw.de/fileadmin/Downloads/2015-AFE_Ausschreibungsunterlagen.pdf

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