IT-Freelancer: Freiberuflich oder nicht?
In der Begründung sollte man darlegen, dass man sich als IT-Freelancer mit
Systemsoftware wie Datenbanken oder Datenübertragungen über Internet wie
Server-Programmierung beschäftigt.
Informationen unter:
http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm
Freiberufler ist derjenige, der sich mit Systemsoftware beschäftigt..
und nicht mit Anwendungs-Programmierung
..
Nach der Definition des BFH gehören zur Systemsoftware z. B. Betriebssysteme, Datenbanksoftware und Datenübertragungsnetze
..und Anwendersoftware, wenn diese sich Nicht mit der bestehenden EDV lösen lässt.
Freiberufler unter
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure