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Zur Info: alle Anwohner in der Rümelinstraße

Ich habe heute eine Antwort bekommen auf unsere Anfrage zu Tempo 30 und dem LKW Durchfahrtsverbot
Eigentlich ging es mir beim letzten Schreiben auch darum, darauf hinzuweisen, dass das Regierungspräsidium gar nicht zuständig ist.
Den Inhalt kennen wir schon zum Teil, ich wollte euch aber kurz darüber informieren.


Post vom Rathaus: Tempo 30 sowie LKW-Durchfahrverbot für Rümelinstraße Post vom Rathaus: Tempo 30 sowie LKW-Durchfahrverbot für Rümelinstraße


OCR-Text für euch->Rümelinstraße

Tempo 30 sowie LKW-Durchfahrverbot für Rümelinstraße
lhr Schreiben vom 07.11.2014 sowie E-Mail von heute

Sehr geehrter Herr Popp,

vielen Dank für lhr Schreiben und die Schilderung der Situation in der Rümelinstraße.

Auch die Verwaltung ist sich des stetig steigenden Fahrzeugaufkommens, in allen Berei-
chen, bewusst

Die weitere Ausweitung der bereits bestehenden Verkehrsbeschränkungen -Tempo 40 sowie
das LKW-Durchfahrtsverbot von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr- für die Rümelinstraße ist an be-
stimmte gesetzliche Anforderungen und Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich muss das
Regierungspräsidium Stuttgart diesen Maßnahmen aus Lärmschutzgründen zustimmen.

Die Verwaltung hat aktuell beim Regierungspräsidium Stuttgart um Prüfung gebeten, mit
dem Resultat, dass das Regierungepräsidium, auch für die Reduzierung der Geschwindigkeit
um nur 10 km/h, weitere umfangreiche und kostenintensive Untersuchungen fordert.

Hierbei geht es in erster Linie um den grundstücksbezogenen Lärmpegel, den Durchgangs-
LKW-Anteil sowie die Verlagerungsmöglichkeiten und Verlagerungskapazitäten.

D)?‘ Verwaltpng wird zusammen mit dem Gemeinderat prüfen wie weiter verfahren werden

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