Direkte Anfrage beim Regierungspräsidium Stuttgart um Klärung der Zuständigkeit bei Maßnahmen in der Straße
Jetzt möchte ich es doch ganz genau wissen wer für die Regulierung von Tempo und LKW in der Rümelinstraße Nürtingen verbindlich zuständig ist.
Deshalb habe ich heute mal direkt beim Referat 46 Verkehr in Stuttgart angefragt:
Folgend die Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Gemeinderat Nürtingen wird zurzeit der Antrag diskutiert, ob eine Reduzierung auf Tempo 30 in der Rümelinstraße möglich ist.
Dabei kam die Frage der Zuständigkeit auf, ob bei einer rein
städtischen Straße die Stadt führend in Maßnahmen ist oder ob das Regierungspräsidium Stuttgart
verbindlich einbezogen werden muss.
Können Sie mir hierzu die Zuständigkeit benennen?
Hier die Straße und anbei der Link :
Link zur Straße
-link zu Map, Rümelinstraße Nürtingen
Mit freundlichen Grüßen
Raimund Popp
Rümelinstr. 25
72622 Nürtingen
Tel.: 07022/9319004
http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1038599/index.html#INFO
Referat 46 - Verkehr
Referatsleiter:
N. N.
Telefon: 0711 904-0
E-Mail: abteilung4@rps.bwl.de
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Das Verkehrsreferat erteilt Linienverkehrsgenehmigungen für die Personenbeförderung in kreisüberschreitenden Verkehrsverbünden und im internationalen Verkehr.
Es übernimmt die Aufgaben des Regierungspräsidiums als höhere Straßenverkehrsbehörde. Damit übt es die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Kommunen und Landkreise in Fragen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere auch in Angelegenheiten des Lärmschutzes aus und ist originär als Straßenverkehrsbehörde auf den Bundesautobahnen für alle Fragen der Straßenverkehrsornung zuständig. Es steuert und koordiniert die Genehmigungsverfahren der Straßenverkehrsbehörden für Großraum- und Schwertransporte.
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